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   BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 57/60   

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https://dejure.org/1961,928
BGH, 14.07.1961 - VIII ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,928)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - VIII ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,928)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - VIII ZR 57/60 (https://dejure.org/1961,928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1764
  • MDR 1961, 930
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Das Beurkundungserfordernis erstreckt sich nicht nur auf die Grundstücksübereignungspflicht des Veräußerers (Kläger), sondern auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (Urteil vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3; Urteil vom 14. Juli 1961, VIII ZR 57/60, LM BGB § 313 Nr. 21; vgl. Urteil vom 30. April 1969, V ZR 188/65).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge;

    Da in diesem Falle die Vermutung gegen rechtliche Einheit spricht, muß die Abhängigkeit der Absprachen voneinander urkundlich verlautbart werden (RG JW 1925, 2602; RG AKZ = Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht 1940, 252 m. Anm. von Tietze aaO S. 253; RG WarnRspr 1922 Nr. 1932; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Juli 1961 - VIII ZR 57/60 = WM 1961, 1000).
  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen -

    (RGZ 145, 245, 248) und der Bundesgerichtshof übernommen hat (BGH NJW 1961, 1764; WM 1974, 720 ff) ist festzuhalten.
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

    Bei ihrem Versuch, diese Folgerung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1961, VIII ZR 57/60 (LM BGB § 313 Nr. 21) herzuleiten, übersieht die Revision, daß bei Abschluß des Mobiliarvertrages nicht lediglich, wie in jener Entscheidung, eine Erwartung und Hoffnung dahin bestand, das Geschäft über das Grundstück werde ebenfalls Zustandekommen; nach dem festgestellten Willen der Beteiligten sollte hier vielmehr durch die Veräußerung des Mobiliars den steuerlichen Bedenken Rechnung getragen werden, die der Ehemann der Klägerin anläßlich des Grundstücksverkaufs hegte; beide Verträge standen also in gegenseitiger Abhängigkeit, sie sollten - wie das Berufungsgericht es im Anschluß an das Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64 (LM BGB § 139 Nr. 34) ausdrückt - miteinander "stehen und fallen".
  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 111/72

    Anspruch auf Nachzahlung rückständiger Leibrentenbeträge aus einem

    In derartigen Fällen bestehe nicht notwendig ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Inventarkauf (unter Bezugnahme auf BGH LM BGB § 313 Nr. 21 = NJW 1961, 1764).
  • BGH, 09.05.1979 - III ZR 54/78

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Zug-um-Zug-Urteils

    Erforderlich ist grundsätzlich eine gegenseitige Abhängigkeit der Art, daß die Vereinbarungen nur zusammen gelten sollen (BGH Urteil vom 14. Juli 1961 - VIII ZR 57/60 = NJW 1961, 1764).
  • BGH, 04.06.1962 - VIII ZR 24/61
    Beruft sich, aber eine Partei, die einen bestimmten Vertragsinhalt behauptet, auf außerhalb der Urkunde liegende Tatsachen, so muß sie diese auch beweisen (HG JW 1915, 650; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1961 - VIII ZR 57/60 - LH BGB § 313 Nr. 21).
  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 167/64

    Rechtliches Interesse an Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung der

    Das Berufungsgericht ist dabei zu treffend von der Rechtsprechung ausgegangen, daß, wenn äußerlich voneinander getrennte Verträge abgeschlossen sind, zunächst eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, daß sie auch nach der Absicht der Parteien nicht als einheitlicher Vertrag, sondern als verschiedene Geschäfte gewollt sind und dies gerade durch die Trennung zum Ausdruck gebracht werden sollte, und daß zur Widerlegung dieser Vermutung nicht der Nachweis eines wirtschaftlichen Zusammenhangs und der gleichzeitige Abschluß der Geschäfte genügt (BGH NJW 1961, 1764 unter Bezugnahme auf RGZ 103, 295, 297/298; 145, 246, 248; vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899).
  • BGH, 04.02.1983 - V ZR 308/81

    Beurkundung - Notar - Vorvertrag - Amtspflichtverletzung - Grundstück -

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erstreckt sich bei einem Vertrag, durch den sich der eine Teil zur Veräußerung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung verpflichtet, das Beurkundungserforderais nach § 313 BGB, § 4 Abs. 3 WEG nicht nur auf die Grundstücks übereignungspflicht, sondern auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt; dabei spielt keine Rolle, inwieweit die einzelnen Ansprüche aus dem Vertrag nach Kauf- oder Werkvertragsrecht zu beurteilen sind (BGH Urteile vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3; vom 14. Juli 1961, VIII ZR 57/60, LM BGB § 313 Nr. 21; BGHZ 63, 359, 3615 69, 266, 268; 74, 346, 348).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 43/73

    Ansprüche auf Löschung von Auflassungsvormerkung und Grundpfandrechten -

    Das Beurkundungserfordernis erstreckt sich nicht nur auf die Grundstücksübereignungspflicht des Veräußerers (Kläger), sondern auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Vertragspartner das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (Urteil vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3; Urteil vom 14. Juli 1961, VIII ZR 57/60, LM BGB § 313 Nr. 21; vgl. Urteil vom 30. April 1969, V ZR 188/65).
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 71/74

    Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Grundstückvertrages - Unschädlichkeit

  • LG Siegen, 10.11.2006 - 1 O 57/04

    Makler, Maklerlohn, Schwarzgeld, Formnichtigkeit

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 84/73

    Anforderungen an die Formwirksamkeit eines Vertrages - Einhaltung des

  • BGH, 21.04.1967 - V ZR 13/66

    Erstrecken des Fromzwangs des § 313 BGB auf alle das schuldrechtliche

  • BGH, 19.11.1964 - VII ZR 141/62

    Rechtsmittel

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